Dichtheitsprüfung

Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen unterliegen nach der neuen EU-Verordnung (517/2014) einer regelmäßigen Dichtheitsprüfung.
Die Kälteanlage muss im Hinblick auf mögliche Leckagen überprüft werden, die Anzahl der erforderlichen Dichtigkeitsprüfungen hängt vom CO2 Äquivalent des Kältemittels ab. Als zertifizierter und eingetragener Kälte-Klima-Fachbetrieb übernehmen wir für Sie die geforderte Dichtheitsprüfung nach EU Verordnung (517/2014).

Je nach Füllmenge des eingesetzten Kältemittels müssen die Überprüfungen zur Dichtheit von Kälte-, Klimaanlagen und Wärmepumpen im Abstand von 3, 6 oder 12 Monaten erfolgen.


So erfolgt durch uns die sachkundige Ausführung der Anlagenkontrolle, inklusive einer zuverlässigen Dokumentation der Dichtheitsprüfung gemäß EU Verordnung (517/2014)

Kältemittel GWP CO2 Äquivalent
<5 to 5-50 to 50-100 to >500 to* <10 to***
R134a 1430 <3,5kg 3,5-35kg 35-50kg >350kg <7,0kg
R404A** 3922 <1,3kg 1,3-13kg 13-127kg >127kg <2,5kg
R407F 1824 <2,7kg 2,7-27kg 27-274kg >274kg <5,5kg
R410A 2088 <2,4kg 2,4-24kg 24-239kg >239kg <4,8kg
R422D** 2780 <1,8kg 1,8-18kg 18-180kg >180kg <3,6kg
 
Ohne Leckageerkennungssystem   1x/Jahr 2x/Jahr 4x/Jahr  
Mit Leckageerkennungssystem   alle 24 Monate 1x/Jahr 2x/Jahr  
Prüffristen nach EU Verordnung 517/2014

* Leckageerkennungssystem ist vorgeschrieben
** ab dem 01.01.2020 Wartungs- und Instandhaltungsverbot für Kältemittelmengen von 5 t CO2 Äquivalent oder höher
*** sofern hermetisch verschlossen und entsprechend gekennzeichnet

GWP:

Das Treibhauspotential oder CO2-Äquivalent einer chemischen Verbindung ist eine Maßzahl für den relativen Effekt des Beitrags zum Treibhauseffekt.
Bei Fragen zu nicht aufgeführten Kältemitteln kontaktieren Sie uns!

Realisierung von Gewerbekälte-, Kühlräumen & Klimaanlagen